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Daras SWISS Vermittlig 

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AGB Begleitservice

Allgemeines und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Verträge zwischen den Begleitpersonen und Kunden.

Vertragsabschluss

Angebote der Begleitpersonen sind unverbindlich. Die Begleitperson versichert, dass die Werbung auf den Plattformen mit eigenen Bildern ist, und die sind aktuell und echt. Der Dienstleistungsvertrag kommt durch Terminvereinbarung (z.B. per WhatsApp, E-Mail, Buchung über die Webseite, etc.) zustande und enthält mindestens Name des Kunde, Adresse des Kunde, Datum und Uhrzeit, den genauen Ort und/oder die Adresse der Erfüllung, das Dienstleistungsangebot, die Vergütung und die Dauer der Dienstleistungen. Vereinbarte Termine sind verbindlich. In Ausnamefällen ist es dem Kunden gestattet, seinen Namen nicht anzugeben, wobei die Regelung in Kap. 4 vorbehalten bleibt.

Mit der Kontaktaufnahme über die Plattform oder über WhatsApp/SMS nimmt der Kunde die AGB zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Erfolgt die Kontaktaufnahme unabhängig von der Plattform, nimmt der Kunde die AGB bei den Vertragsverhandlungen zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Der Kunde und die Begleitperson sind verpflichtet, die AGB einzuhalten. Ein Verstoß gegen die AGB stellt eine Vertragsverletzung dar und kann zu Schadenersatzansprüchen führen.

Dienstleistungsangebot

Das Dienstleistungsangebot besteht aus den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen Begleitservice und Transport bwz. Der Personenbeförderung (nachfolgend – Transport) der Begleitperson. Der Kunde anerkennt, dass es sich beim Transport und dem Begleitservice um zwei separate Dienstleistungen handelt, die beide unabhängig voneinander geleistet werden und auch separat zu vergüten sind. Der Begleitservice beginnt mit der Ankunft der Begleitperson und dauert für die vereinbarte Zeit an. Der Transport beinhaltet die gesamte Strecke (An- und Rückreise), welche die Begleitperson zurücklegt. Der Transport der Begleitperson und die vereinbarten Dienstleistungen bilden ein Gesamtpaket und sind vollumfänglich zu vergüten (nachfolgend ist der Einfachheit halber vom "Dienstleistungsangebot" die Rede). 

Preise und Zahlungsbedingungen

Für die Vergütung des Dienstleistungsangebots ist der zwischen den Parteien vertraglich vereinbarte Preis maßgebend. Die Vergütung für das gesamte Dienstleistungsangebot wird bei Vertragsabschluss per sofort fällig (sog. Fälligkeitstermin/Verfalltag). Mit Einverständnis der Begleitperson kann die Vergütung bei der Ankunft (Fälligkeitstermin/Verfalltag) der Begleitperson geleistet werden.

Für den Fall, dass der Kunde seinen Namen nicht angeben will, ist dieser in jedem Fall verpflichtet, die gesamte Vergütung des vereinbarten Dienstleistungsangebots der Begleitperson bei Vertragsabschluss zu leisten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Begleitperson vom Vertrag zurücktreten.

Bezahlt der Kunde die Vergütung nicht bei Vertragsabschluss, kommt er mit der Zahlung in Verzug. Die Begleitperson ist berechtigt, ohne Mahnung Verzugszins zu 50 % zu verlangen seit dem Datum des Zahlungsverzuges. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, die zusätzlichen Aufwände, die durch finanziellen und zeitlichen Verlust der Begleitperson entstehen, auszugleichen: Dies erfolgt durch die Übernahme aller Kosten, die durch weitere Verfahren, Ermittlungen, Betreibungen usw. entstehen. Wird in diesem Zusammenhang ein Anwalt mandatiert, ist der Kunde verpflichtet, die Anwaltskosten zu tragen.

Preise für vereinbarte Dienstleistungsangebote sind verbindlich und können nicht nachträglich abgeändert werden. Die Bezahlung erfolgt mit Bargeld oder TWINT. Ist die TWINT-Limite der Parteien überschritten, ist nur eine Bezahlung mit Bargeld möglich. Die Begleitperson haftet nicht für technische Störungen beim Twint oder Netz. Wenn der Kunde nicht mit Twint aufgrund von technischen Störungen bezahlen kann, wird die Zahlung nur mit Bargeld anerkannt.

Kann eine Dienstleistung aufgrund einer Handlung oder eines Verhaltens, das in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt, nicht oder nicht vollständig erbracht werden, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlung.

-Stornierung, Verschiebung, Nichterscheinen, etc. -des Termins

Der Kunde kann einen Termin verschieben oder stornieren. Es gelten die folgenden Regeln:

Der Kunde kann einen Termin ohne Kostenfolge verschieben oder stornieren, wenn er dies der Begleitperson mind. 48 Stunden im Voraus in Textform ankündigt.

Der Kunde hat 50% der vereinbarten Dienstleistung zu bezahlen, wenn er dies der Begleitperson mind. 24 Stunden im Voraus in Textform ankündigt.

Die volle Vergütung ist geschuldet, wenn der Kunde den Termin kurzfristig absagt, d.h. innert 24 Stunden vor dem Termin.

Die gesamte Vergütung des vereinbarten Dienstleistungsangebots ist insbesondere in den folgenden Fällen geschuldet:

Der Kunde hat eine Verspätung von mehr als 15 Minuten. Die Begleitperson entscheidet dann nach Ermessen, ob sie die Dienstleistung dennoch erbringen möchte oder nicht.

Die Begleitperson ist beim vereinbarten Ort angekommen und es kommt aufgrund eines Umstands, der in den Verantwortlichkeitsbereich des Kunden fällt, nicht zur Dienstleistung.

Der Kunde verweigert die Zahlung oder verfügt nicht über genügend finanzielle Mittel.

Der Kunde gibt eine falsche Adresse an, was zu einem längeren Anfahrtsweg oder Zeitverlust von mehr als 10 Minuten führt. Die Begleitperson entscheidet dann nach Ermessen, ob sie die Dienstleistung dennoch erbringen möchte oder nicht.

Vorbehalte der Begleitperson

Die Begleitperson erbringt die Dienstleistungen freiwillig und hat jederzeit die Möglichkeit, den Begleitservice abzubrechen. Wird die Dienstleistung durch die Begleitperson abgebrochen, wird dem Kunden ein allfälliger Restbetrag sofort zurückerstattet.

Hat der Begleitservice bereits begonnen und kann dieser aufgrund einer Handlung oder eines Verhaltens, das in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt, nicht oder nicht vollständig erbracht werden, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlung.

Verhaltenskodex

Der Kunde und die Begleitperson sind verpflichtet, auf Hygiene zu achten, sich gegenseitig zu respektieren und sich höflich zu verhalten.

Geheimhaltungsvereinbarung

Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung der vertraglich vereinbarten Leistung an sich (z.B. Art der Dienstleistung, Ort der Vertragserfüllung, etc.) und jeglicher Angaben, die sie über die Begleitperson erhalten (z.B. Kontaktangaben, die vertraglich vereinbarte Dienstleistung, etc.). Verstößt eine Partei gegen die Regeln der Geheimhaltung, schuldet sie der anderen Partei eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 50'000.00 für jeden einzelnen Verstoß. Die zusätzliche Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten.

Haftung

Die Parteien haften beide unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der rechtsunwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn und Zweck dieser Vertragsbestimmung aus wirtschaftlicher Sicht möglichst entsprechende Regelung. Dasselbe gilt für die Füllung von Vertragslücken.

Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht des vorliegenden Formerfordernisses.

Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich Schweizer Recht anwendbar unter Ausschluss der Kollissionsnormen des IPRG und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag ist die Stadt Bern.